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Logo AspE e.V. Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfe

Begleiteter Umgang

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche jeden Alters, von diesen getrennt lebende Elternteile, andere Familienangehörige (Großeltern, Geschwister) und weitere Umgangsberechtigte (z. B. Pflegeeltern und wichtige Bezugspersonen). Die Maßnahme dient zur Kontaktgestaltung zwischen Kind und umgangsberechtigter Person unter Mitwirkung einer Fachkraft. Das Umgangsrecht ist ein hoher Wert: das Recht der Eltern auf Kontakt- und Beziehungserhalt zu den Kindern und das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Begleiteter Umgang ist dann notwendig, wenn das Umgangsrecht nicht selbständig zum Wohl des Kindes geregelt werden kann, z. B. bei:

 

Neben der Begleitung beim Umgang bieten wir auch gemeinsame oder getrennte Beratungsgespräche, sozialpädagogische Beratung aller Umgangsparteien und Unter­stützung bei der Verselbständigung des Umgangs an.

Bei Interesse an dieser speziellen Form der Hilfen zur Erziehung wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des zuständigen Jugendamtes.

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