Selbstverpflichtungserklärung  
Wir, AspE e.V., verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:  

1.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Name: AspE e.V.
Sitz, Anschrift: Brusendorfer Str. 20, 12055 Berlin
Gründungsjahr: 1999

 

2.

Vollständige Satzung des AspE e.V. sowie Leitlinien/Ziele

Leitlinien/Ziele: PDF-Dokument zum Download

Satzung in der gültigen Fassung: PDF-Dokument zum Download

 

3.

Bescheid vom Finanzamt

Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin
vom 01.02.12: PDF-Dokument zum Download

 

4.

Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:

Vereinsvorstand

Joachim Kaiser, 1. Vorsitzender
Nermin Adalan-Stratmann, 2. Vorsitzende
Heinz Eßelborn, 3. Vorsitzender

Trägerleitung

Andrea Walter-Gröger, pädagogische Leitung
Martin Stratmann, Geschäftsführung

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5.

Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation:

Tätigkeitsbericht 2010: PDF-Dokument zum Download

 

6.

Personalstruktur:

Anzahl der hauptberuflich tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 43
Honorarkräfte: 6
Geringfügig Beschäftigte: 5
Freiwilligendienstleistende: 0
Ehrenamtlich Tätige: 0

 

7.

Mittelherkunft:

siehe Gewinn- und Verlustrechnung 2010: PDF-Dokument zum Download

 

8.

Mittelverwendung:

Gewinn- und Verlustrechnung 2010: PDF-Dokument zum Download
Bilanz 2010: PDF-Dokument zum Download

 

9.

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

keine

 

10.

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung
mehr als 10% unseres Gesamtumsatzes ausmachen:

Leistungsverträge mit dem Bezirksamt Neukölln von Berlin ­ ca. 80%

Stiftung sozialpädagogisches Institut Berlin,
Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Grundschulen ­ ca. 13%

 
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z. B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
 
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