| Ambulante Erziehungshilfen | |
| AspE e.V. bietet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz § 27 SGB VIII an: |
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• Soziale Gruppenarbeit – § 29 • Betreuungshilfe, Erziehungsbeistandschaft – § 30 • Sozialpädagogische Familienhilfe – § 31 • Flexible Erziehungshilfe ( Familienhilfe + sozialpäd. begleitetes Reiten ) – § 31 • Ambulante Familientherapie – § 27 (3) • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – § 35 |
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Ambulante Erziehungshilfen bieten sozialpädagogische Unterstützung im Alltag und können von Kindern, Jugendlichen und Familien in besonderen Lebenslagen in Anspruch genommen werden. Hierzu bietet AspE ein interkulturelles Team von qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Sozialpädagogische Fachkraft arbeitet mit der Familie lösungsorientiert zusammen und bietet entsprechend dem Bedarf:
Mit den Zielen:
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| NACH OBEN | |
§ 27 SGB VIII: Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes
oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine |
Ansprechpartner:
Annegret Thome
Bereichsleitung / Koordination
Tel: (030) 624 33 69
mobil: 0151 - 56 16 32 91