Sozialpädagogisches Clearing

 

Nach der Kontaktaufnahme einer Familie und/oder eines jungen Menschen mit dem Jugendamt aufgrund eines eigenen Hilfeersuchens oder einer Meldung durch andere Personen oder Einrichtungen kann die zuständige Fachkraft im Jugendamt einen sozialpädagogischen Clearingauftrag an einen freien Träger der Jugendhilfe richten um eine zweckbestimmte Klärung der Aufgaben der Jugendhilfe zu erlangen.

Dies ist z. B. der Fall, wenn es für den zuständigen Mitarbeiter im Jugendamt schwierig ist, durch eigene Kontaktversuche und/oder aufgrund der Komplexität der Probleme ein hinreichendes Bild über die Situation in der Familie zu erhalten oder wenn bestimmte Fragestellungen nur vor Ort und in der Alltagssituation geklärt werden können und möglicherweise ein intensiverer Vertrauensaufbau zum Verstehen der persönlichen Verhältnisse nötig ist.

AspE e.V. erhält vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §30 oder §31 einen Clearingauftrag zur Klärung der geeigneten Hilfe anhand überprüfbarer Fragen, beispielsweise:

  • Welches Problem besteht in der Familie, beim jungen Menschen, im Umfeld
  • Wo bestehen Gefährdungen
  • Was muss vor Ort beachtet und geklärt werden
  • Wirken die Hilfeberechtigten an der Klärung mit
  • Welche weiteren Aspekte sind für die Hilfeklärung wichtig
Zur Klärung der vom Jugendamt konkretisierten Fragestellungen stellt AspE e.V. ein, dem individuellen Bedarf angepasstes Co-Team, bestehend aus zwei sozial­pädagogischen Fachkräften mit ggf. nötigen spezialisierten Kompetenzen und Fachwissen zur Verfügung. Wesentliche Leistungen im Clearing sind:
  • zeitnahe intensive Kontaktaufnahme mit der Familie/dem jungen Menschen und möglichst Vertrauensaufbau
  • ggf. Kontakt zu mitwirkenden Institutionen und Einrichtungen
  • auftragsbezogene Klärung der genannten Fragen oder diffusen Problemstellungen
  • Klärung weiterer Bearbeitungsschritte
  • Klärung der Gefährdungssituation, ggf. auch nach einer Inobhutnahme
  • Vorschläge für Möglichkeiten der Unterstützung entwickeln
  • Benennung möglicher weiterer relevanter Problemlagen
  • Konkretisierung und Hierarchisierung vorhandener Probleme

Der gesamte Clearingprozess erfolgt unter Mitwirkung der Betroffenen und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Der Auftrag endet, wenn die Fragen beantwortet sind, spätestens nach 8 Wochen. Die Fachkräfte erstellen einen aussagekräftigen und ergebnisorientierten Clearing­bericht, in dem enthalten sind:

  • die Beantwortung der Fragen / Aufträge des Jugendamtes
  • eine aussagekräftige Ressourcenkarte
  • ggf. Aussagen über, bereits im Clearingprozess aktivierte Unterstützungsnetzwerke und Selbsthilfepotenziale, bereits gelöste oder bearbeitete Problemstellungen und/oder überwundene Krisen
  • Vorschläge zur Nutzbarmachung und Einbeziehung weiterer Unterstützungssysteme
  • Empfehlung für weitere, vom Jugendamt einzuleitende Schritte (z.B. Einbeziehung weiterer Fachdienste, weitere Jugendhilfemaßnahme)
  • ggf. Vorschläge für die weitere Hilfeplanung und mögliche Ziele
Die Übernahme einer Folgemaßnahme mit personeller Kontinuität (z.B. Familienhilfe) kann bei Bedarf geleistet werden.

 
NACH OBEN  

ANSPRECHPARTNERIN:

Annegret Thome
Bereichsleitung / Koordination

Tel: (030) 624 33 69
mobil: 0151 - 56 16 32 91