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Nach der Kontaktaufnahme einer Familie und/oder eines jungen Menschen mit dem
Jugendamt aufgrund eines eigenen Hilfeersuchens oder einer Meldung durch
andere Personen oder Einrichtungen kann die zuständige Fachkraft
im Jugendamt einen sozialpädagogischen Clearingauftrag an einen
freien Träger der Jugendhilfe richten um eine zweckbestimmte Klärung
der Aufgaben der Jugendhilfe zu erlangen.
Dies ist z. B. der Fall, wenn es für den zuständigen Mitarbeiter
im Jugendamt schwierig ist, durch eigene Kontaktversuche und/oder aufgrund
der Komplexität der Probleme ein hinreichendes Bild über die
Situation in der Familie zu erhalten oder wenn bestimmte Fragestellungen
nur vor Ort und in der Alltagssituation geklärt werden können
und möglicherweise ein intensiverer Vertrauensaufbau zum Verstehen
der persönlichen Verhältnisse nötig ist.
AspE e.V. erhält vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
nach §30 oder §31 einen Clearingauftrag zur Klärung der
geeigneten Hilfe anhand überprüfbarer Fragen, beispielsweise:
- Welches Problem besteht in der Familie, beim jungen Menschen, im Umfeld
- Wo bestehen Gefährdungen
- Was muss vor Ort beachtet und geklärt werden
- Wirken die Hilfeberechtigten an der Klärung mit
- Welche weiteren Aspekte sind für die Hilfeklärung wichtig
Zur Klärung der vom Jugendamt konkretisierten Fragestellungen stellt
AspE e.V. ein, dem individuellen Bedarf angepasstes Co-Team, bestehend
aus zwei sozialpädagogischen Fachkräften mit ggf. nötigen
spezialisierten Kompetenzen und Fachwissen zur Verfügung. Wesentliche
Leistungen im Clearing sind:
- zeitnahe intensive Kontaktaufnahme mit der Familie/dem jungen Menschen
und möglichst Vertrauensaufbau
- ggf. Kontakt zu mitwirkenden Institutionen und Einrichtungen
- auftragsbezogene Klärung der genannten Fragen oder diffusen Problemstellungen
- Klärung weiterer Bearbeitungsschritte
- Klärung der Gefährdungssituation, ggf. auch nach einer Inobhutnahme
- Vorschläge für Möglichkeiten der Unterstützung entwickeln
- Benennung möglicher weiterer relevanter Problemlagen
- Konkretisierung und Hierarchisierung vorhandener Probleme
Der gesamte Clearingprozess erfolgt unter Mitwirkung der Betroffenen
und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Der Auftrag endet, wenn die Fragen beantwortet sind, spätestens
nach 8 Wochen. Die Fachkräfte erstellen einen aussagekräftigen
und ergebnisorientierten Clearingbericht, in dem enthalten sind:
- die Beantwortung der Fragen / Aufträge des Jugendamtes
- eine aussagekräftige Ressourcenkarte
- ggf. Aussagen über, bereits im Clearingprozess aktivierte Unterstützungsnetzwerke
und Selbsthilfepotenziale, bereits gelöste oder bearbeitete Problemstellungen
und/oder überwundene Krisen
- Vorschläge zur Nutzbarmachung und Einbeziehung weiterer Unterstützungssysteme
- Empfehlung für weitere, vom Jugendamt einzuleitende Schritte
(z.B. Einbeziehung weiterer Fachdienste, weitere Jugendhilfemaßnahme)
- ggf. Vorschläge für die weitere Hilfeplanung und mögliche Ziele
Die Übernahme einer Folgemaßnahme mit personeller Kontinuität
(z.B. Familienhilfe) kann bei Bedarf geleistet werden. |