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Lernförderung

Im Rahmen des Bundesprogramms zu Bildung und Teilhabe eröffnet das Angebot Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungs­bezug die Möglichkeit, zusätzliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

An dem Angebot nehmen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen teil, deren Leistungen in einem oder mehreren Fächern „nicht ausreichend“ sind und bei denen die oben benannten wirtschaftlichen und sozialen Kriterien zutreffen. In den Lern­fördergruppen arbeiten die Teilnehmer*innen unterstützt von einer Fachkraft am Ausgleich ihrer Lernlücken, entwickeln ihre sprachlichen Kompetenzen und erlernen Methoden, wie sie effektiv und ohne Unterstützung Erwachsener ihre schulischen Aufgaben bewältigen können. Die Lernförderung wird in Kleingruppen mit maximal sechs Kindern durchgeführt. Interessierte Eltern können einen Antrag in ihrer jeweiligen Schule stellen.

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